Kosten

"Ich berate Sie

gerne"


Wenn Denken, Fühlen oder Einschätzungen gestört sind – egal in welchem Alter, egal in welcher Gesellschaftsschicht – hat dies oftmals negative Auswirkungen auf den Betroffenen selbst, aber ggf. auch auf sein gesamtes Umfeld. Mittels der Kognitiven Verhaltenstherapie können aber Erkrankte bei uns aktiv lernen, negative Gedanken durch rationale zu ersetzen.


PRIVATE KRANKENKASSE & BEIHILFE

SELBSTZAHLER

Die Kosten für eine ambulante Psychotherapie durch eine psychologische Psychotherapeutin werden von den privaten Krankenkassen und der Beihilfe in aller Regel übernommen. Dies gilt auch für das Erstgespräch, welches im Rahmen der probatorischen Sitzungen abgerechnet werden kann. Die Anzahl der Sitzungen und die Höhe der Kosten, die erstattet werden, hängt von den einzelnen Versicherungsunternehmen und dem jeweiligen individuellen Tarif ab. Die Handhabung der Kostenübernahme ist dabei abhängig von den individuellen Vertragsbedingungen Ihrer Krankenversicherung. Daher empfehle ich Ihnen, sich mit Ihrer Krankenversicherung und ggf. Beihilfestelle in Verbindung zu setzen und sich Informationen über die Leistungen und die notwendigen Formalitäten einzuholen. Gerne beantrage ich anschließend gemeinsam mit Ihnen die Psychotherapie. Als Berechnungsgrundlage für die psychotherapeutischen Gespräche orientiere ich mich an der allgemein gültigen Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).


Sollten Sie sich dazu entscheiden, die Therapie/Beratung selbst zu bezahlen, können wir sofort und ohne weitere Formalitäten beginnen. Ein Vorteil ist hierbei, dass die Psychotherapie bei der Krankenkasse nicht aktenkundig wird. Dies ist z.B. bei einem Wechsel der Krankenkasse oder beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung wichtig. Auch wenn Sie in Ihrem zukünftigen Arbeitsleben eine bestimmte Stelle anstreben, kann es ein von Vorteil sein, eine Therapie in diesem Stadium selbst zu finanzieren, damit Ihnen die Behandlung nicht ungerechtfertigterweise als Nachteil ausgelegt wird. Selbstzahlern biete ich im Rahmen der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) individuell vereinbarte Sätze an. Die Kosten für eine Psychotherapie können als außergewöhnliche Aufwendung unter "sonstige Gesundheitsausgaben" im Rahmen der zumutbaren Belastung steuerlich geltend gemacht werden.


COACHING

Das Honorar für eine gemeinsame Sitzung à 60 Minuten beträg € 140,--, à 120 Minuten € 260,--. Die Kosten für eine Paarberatung / -therapie werden nicht durch die Krankenkassen erstattet.

Das Honorar für eine Sitzung à 50 Minuten beträgt € 150,-- zzgl. Mwst.



PAARTHERAPIE

Die Praxis wird als reine Privatpraxis geführt. Für Gesetzlich Versicherte ist eine Abrechnung über die jeweilige Krankenkasse in unserer Praxis nur in Ausnahmefällen möglich. Bitte klären Sie vorab die hierzu im Einzelfall notwendigen Schritte mit Ihrer Krankenkasse.



Haben Sie noch Fragen?


Kontaktieren Sie mich gerne.